Sachkunde und Gesetzesgrundlagen

 

Wer Tiere halten und pflegen möchte, muss nach dem Tierschutzgesetz sachkundig sein.
Die Vollzugsbehörde kann deshalb auch vom Halter (und nicht nur vom Züchter) diese Sachkunde verlangen.

 

Der DKB hat bereits seit einigen Jahren unsere Sachkunde zusammen getragen und im "Ordner für Sachkunde" veröffentlicht.
Als Ergänzung zum Sachkunde-Ordner sind vom DKB-Referenten für Sachkunde, Eugen Franke für alle Landesverbände Schulungsleiter ausgebildet worden. Für den Landesverband 05 sind dieses 3 Schulungsleiter.

 

In 10 Doppelstunden wird den Teilnehmern ein umfangreiches Wissen über die Grundlagen der Zucht,
Ernährung oder Krankheiten von Vögeln vermittelt. Artenkunde und Biologische Grundlagen gehören dabei ebenso zum Themenplan wie die Kenntnis der vorhandenen Gesetze. 

Das Seminar schließt mit einem Test ab, in dem Fragen aus allen Sachgebieten enthalten sind.

 

 

 

Schulungsleiter des Landesverbandes 05 im DKB:       
Frank Lange Nelkenweg 5  38229 Salzgitter  05341 68368 frank-lange@freenet.de FPMCE
 Wolfgang Bastian       Inaktiv Winand-Bick-Str.28  31135 Hildesheim  05121-513908
 wo.bastian@t-online.de GS
Horst Peters, Inaktiv
An den Tannen 2 38667 Bad Harzburg 05322-4223 platycercus@aol.com GS

 

Bislang gibt es zum Tierschutz-Gesetz noch die Mindestanforderungen für .. Kleinvögel und für .. Papageien.
Hierin werden Mindeststandards genannt, die sowohl für die Haltung als auch für die Zucht gelten.

Weitere Grundlagen sind die Börsen-Leitlinien.

Für den Bereich des Deutschen Kanarien- und Vogelzüchterbundes sind bereits seit vielen Jahren Codices ( Pro Natura - Pro Species) formuliert worden, die dokumentieren, wie wir mit unseren Mitgeschöpfen "Vogel" umzugehen gedenken.

Außerdem halten wir für Sie bereit die Info-Broschüren zur artgerechten Haltung der Kleinvögel