Ausstellungsrichtlinien der Fachgruppe Gesang, Gesangsfarben-/, Gesangspositurkanarien

Die allgemeine Ausstellungsordnung des Landesverbandes 05 (LV) findet r die obige Fachgruppe nicht in allen Punkten Anwendııng und wird mit diesen Richtlinien ergänzt bzw. geändert. Die Überwachung der Einhaltung derselben obliegt dem Ausstellungsleiter.

1. Ausstellungsübenahme

Ausstellungsangelegenheiten sind mit dem LV-Vorstand abzustimmen. Vereine, die eine Ausstellung übernehnıen wollen, müssen die vorgesehenen Räumlichkeiten während der Frühjahrstagung vom LV-Vorstand und dem Fachgruppenleiter begutachten lassen.

1.1 In der Herbstversannnlung muss das Ausstellungsprogramm mit allen Daten, die für die LV-Meisterschaft bindend sind, an die Vereine verteilt werden.

2. Teilnahme

Zur Teilnahme an der Vorprüfung im LV ist jedes Mitglied berechtigt, das an einer Vereinsmeisterschaft oder der Prämierung durch eine lnteressengemeinschaft teilgenommen und die erforderliche Punktzahl erreicht hat.

2.1 Jedes Mitglied, das den geltenden LV- und DKB-Beitrag bezahlt hat, kann an der Vorprüfung mit 3 Kollektionen Jugendselbstzucht je Klasse teilnehmen.

2.2 Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sollen die Möglichkeit haben, in einer Jugendklasse auszustellen.

3. Anmeldung

Mit der Anmeldung erkennt der Züchter die LV-Ausstellungsordnung und die Ausstellungs-Richtlinie seiner Fachgruppe an.

3.1 Es ist ausschließlich das vom LV vorgegebene Anmeldeformular zu verwenden; dieses ist in 2-facher Ausfertigung zusammen mit einem Freiumschlag bis zum festgesetzten Termin an den Fachgruppenleiter zu senden.

4. Einlieferung und Standgeld

Die Reihenfolge der tageweisen Einlieferung wird in der LV-Herbstversaınmlııng oder der unmittelbar vorher stattfindenden Fachgruppentagung ausgelost.

4.1 G/F- und G/P-Kanarien müssen am gleichen Tag wie die FP- Kanarien eingeliefert werden, damit sie den Preisrichtern für FP vorgestellt werden können.

4.1.1 Jeder Aussteller erhält aufgrund seiner Meldung und der Auslosung rechtzeitig Mitteilung über den genauen Einlieferungstermin. Der festgesetzte Termin ist einzuhalten.

4.2 Bei der Einlieferung ist der von der Ausstellungsleitung vorgegebene und vom Aussteller ausgefüllte Einlieferungsschein mitzubringen. Der Kopfvogel wird zuerst, der Tischvogel zuletzt genannt.

4.2.1 Um ein mehrmaliges Fahren zu vermeiden, sollten Aussteller von Gesang und G/F und oder G/ P lhre Kollektionen zusammen einliefern können.

4.3 Bei der Einlieferung ist das festgelegte Standgeld zusammen mit dem Kataloggeld zu entrichten, sofern im Vorfeld nichts anderes (z_B. Überweisung) beschlossen worden ist.

4.3.1 Gemeldete aber nicht eingelieferte Kollektionen sind voll gebührenpflichtig.

4.4 Die Vögel sind in vorschriftsmäßigen und sauberen Käfigen einzuliefern, wobei die Käfignummern von der niedrigsten Zahl an von links nach rechts angebracht sein müssen.

Die Zinkschübe (Böden) sind reichlich mit weißem Sand zu bestreuen. Die vordere Sitzstange muss am 3. und die hintere Sitzstange am 6. Draht befestigt sein.

4.5 Die Käfige sind in folgender Reihenfolge im Transportkasten unterzubringen: Kopfvogel - links außen Tischvogel - rechts außen.

4.6 Für die Versorgung der Vögel bei der Einlíeferung hat jeder Züchter selbst zu sorgen.

5. Aufbewahrung

Der Aufbewahrungsraum muss gegen Tageslicht abgedunkelt sein und konstant bei 16°- 1 gehalten werden. Er darf nur per zentralheizung beheizt werden.

5.1 Es ist daraufzu achten, dass nicht mehr als zwei Kollektionen übereinander stehen.

5.2 Zutritt zum Aufbewahrungsraum haben nur der Ausstellungsleiter und die Zuträger.

5.3 Rauchen ist sowohl im Aufbewahrungs- als auch im Prämierungsraum strikt untersagt.

6. Bewertungsräume

Für die Preisrichter sind in etwa gleich große Räume zur Verfügung zu stellen. Die Fenster sind vollständig gegen Tageslicht abzudunkeln. Für ausreichende künstliche Beleuchtung durch normale Birnen oder Kunststoffröhren ist Sorge zu tragen.

6.1 Die Temperatur muss während der Bewertungszeit konstant bei 22° gehalten werden und für ausreichende Luftfeuchtigkeit gesorgt werden. Grundsätzlich soll nur durch Zentralheizung geheizt werden. Eine geräuschlose Zusatzheizung ist gestattet.

7. Prämierungsvorbereitung

Morgens 1 Stunde vor Prämierungsbeginn sind die Kästen bei abgedunkeltem, künstlichem Licht für die Futteraufnahıne zu öffnen und nach ½ Stunde wieder zu schließen. Es ist daraufzu achten, dass die Vögel nicht absingen.

7.1 Die Käfige sind - mit der höchsten Nununer auf dem Tisch und der niedrigsten Nummer ganz oben - so aufzustellen, dass die Näpfe links vor dem Preisrichter sind, und zwar der Wassernapf nach vorn und dementsprechend der Futternapf nach hinten. Hierauf ist sowohl vom Zuträger als auch vom Ausstellungsleiter zu achten.

7.2 Entsprechend dem Käfigmaß ist auf dem obersten Käfig eine dünne Sperrholzplatte aufzulegen.

7.3 Es ist darauf zu achten, dass die Käfige nicht wackeln.

7.4 Auf dem Prämierungstisch muss eine feststehende mattschwarze Platte von 80 cm Breite und 100 cm Höhe aufgestellt werden. Um eine Schattenbildung zu verhindern, soll die Kollektion direkt unter der Lichtquelle aufgestellt werden.

7.5 Die Ausstellungsleitung hat dafür zu sorgen, dass die amtierenden PRR ½ Stunde vor Bewertungsbeginn einer jeden Kollektion ein Los für die nächste zu bewertende Kollektion ziehen. Die Lose für den nächsten Tag sind am Abend vorher in neutraler Form herzustellen.

7.6 Die Zuträger sind dafür verantwortlich, dass die Vögel in der 1/2-stündigen Vorbereitungszeit Futter und Wasser aufnehmen können. Hierfür ist der Zuträgerkasten offen zu halten. Beginnt ein Vogel zu singen, ist er mit einer vorsichtigen Handbewegung zu unterbrechen.

7.7 Nach Erledigung seiner Arbeit hat der Zuträger unter Mitnahme des nächsten Loses das Prämierungszimmer zu verlassen.

7.8 Am Ende jeden Prämierungstages sind die Bewertungsräume gut zu durchlüften und für den nächsten Tag vorzubereiten.

8. Prämierung

Die Prämierung soll um 9°o Uhr beginnen.

8.1 Jeder PRR bewertet 16, in Ausnahmefällen 18 Kollektionen pro Tag unter Einhaltung einer Mittagspause, möglichst von 13°°,bis ]4°° Uhr.

8.2 Jede Kollektion wird in 30 Min. bewertet, gleich ob gesungen wird oder nicht. Es liegt im Ermessen des PRR., eine Kollektion in Ausnahmefällen 10 Min. über die vorgegebene Zeit zu präınieren.

8.3 Bei der Prämierung der G/F- und G/P-Kanarien muss die Bewertung des Gesangs zuerst erfolgen.

8.3.1 Am Tag nach der Gesangsbewertung werden die Vögel der Fachgruppe FP zur Bewertung übergeben und nach deren Richtlinien bewertet.

8.3.2 Nach der FP-Bewertung werden die Vögel zurückgeführt. Erst dann erfolgt die Ringkontrolle.

8.4 Nachgewiesene Manipulationen, gleich welcher Art, führen zwangsmäßig zur AK-Stellung (außer Konkurrenz) der betroffenen Kollektion.

9. Verschwiegenheit

Die Ausstellungsleitung hat die Zuträger darauf hinzuweisen, dass jede Bemerkung über den Besitzer der Vögel zu unterbleiben hat.

10. Auswertung

Die Bewertungsbogen werden dem Ausstellungsleiter täglich nach Ende der Prämierung ausgehändigt.

10.1 Die Auswertung der Prärnierungsergebnisse erfolgt durch den Fachgruppenvorsitzenden nach den DKB-Richtlinien der Fachgruppe Gesang.

11. Abholung und oder Versorgung

Das Abholen der bewerteten Vögel erfolgt täglich ab Prämierungsende bis l9°° Uhr.

11.1 Nicht abgeholte Stämme werden von den Zuträgern mit Futter und frischem Wasser versorgt.

11.2 Sollte ein Züchter seine Vögel erst am Ende der Ausstellung abholen, ist es empfehlenswert, seine eigene Futtermischung bei der Einlieferung mit abzugeben. Der entsprechende Behälter muss mit seinem Namen gekennzeichnet sein.

12. Vorführung

Die Siegerstämme und Stämme mit Spezialtouren werden am Sonnabend zwischen 14°° und 15°° Uhr vorgeführt.

12.1 Für die Vorführung müssen die erstplazierten 5 Stämme und Stämme mit Spezialtouren rechtzeitig zum Ausstellungslokal gebracht werden. Die infrage kommenden Züchter werden vom Gesangs-Ausstellungsleiter informiert.

12.2 Werden die angeforderten Kollektionen nicht zur Vorführung gebracht, erhält der Züchter für diese Kollektion keinen LV-Ehrenpreis.

13. Ehrenpreise und Siegerehrung

Vom LV werden Ehrenpreise, Medaillen und Urkunden an die Preisträger vergeben. Die Auswertung hierfür nimmt der Fachgruppenleiter vor.

13.1 Die Ehrenpreise werden am Kommersabend vergeben.

13.1.1 Nicht abgeholte Ehrenpreise können am folgenden Ausstellungstag von 13°° bis 15°° Uhr bei der Ausstellungsleitung abgeholt werden.

13.1.2 Eine Versendung von Ehrenpreisen erfolgt grundsätzlich nicht.

14. Aktualisierung

Die Fachgruppenleitung aktualisiert regelmäßig die Ausstellungsrichtlinien entsprechend den auf der LV-Hauptversammlung gefassten Beschlüssen und den vom DKB zwingend vorgegebenen Änderungen.

 

Horst Buchhorn, Leiter der Fachgruppe