Allgemeine Ausstellungsordnung
1 Ausstellungsverpflichtung
2. Teilnahmeberechtigung, Ausgabe
3. Ausstellungsübemahme
4. Preisrichter
5. Anmeldung
6. Einlieferunng, Stand- und Kataloggeld
7. Käfige
8. Fußringe
9. Bewertungsablauf
10. Versorgung
11. Preisvergabe
12. Schaubericht
13. Fachguppen -- Richtlinien
14. Aktualisierung
1. Ausstellungsverpflichtung
1.1 Der LV ist verpflichtet, jährlich eine Verbandsmeisterschaft für seine Mitglieder durchzuführen. Sie ist gleichzeitig für die Gesangskanarien die Vorprüfung zur Deutschen Meisterschaft
1.2 Die LV-Meisterschaft soll am zweiten Wochenende (Ausnahmen sind möglich) im Dezember durchgefiihrt werden.
2. Teilnahmeberechtigung / Ausgabe
2.1 Jedes Mitglied eines LV-Vereins ist zur Teilnahme an der Meisterschaft berechtigt, sofern es die geltenden LV- und DKB-Beiträge entrichtet hat und die Vögel ordnungsgemäß beringt sind.
2.2 Während der Ausstellungsdauer, das heißt von der Einlieferung bis zum festgesetzten Ausgabe Zeitpunkt dürfen keine Ausstellungsvögel aus der Schau genommen werden.
2.3 Ausgenommen von der Regel gemäß 2.1 sind kranke Vögel.
2.4 Die allgemeine Ausgabe erfolgt in der Regel am Sonntag ab 17°° Uhr.
3. Ausstellungsübernahme
3.1 Vereine des LV können sich um die Durchführung der Meisterschaft bewerben. Im Falle, dass sich kein Verein bewirbt, muss der LV die Meisterschaft in eigener Regie durchführen.
3.2 Ein Verein, der mit der Durchführung der LV-Meisterschaft beauftragt ist, soll keine Vereinsausstellung durchführen, sondern nur eine Tischprämierung, um die für die LV-Meisterschaft
nicht infrage kommenden Kollektionen auszuscheiden.
3.3 Alle LV-Ausstellungsangelegenheiten sind mit dem LV-Vorstand abzustimmen.
3.4 Vereine, die die Austragung der Meisterschaft übernehmen wollen, müssen die vorgesehenen Räume während der Frühjahrsversannnlung vom LV-Vorstand und den Fachguppenleitern
begutachten lassen.
3.5 Das Ausstellungsprogranım muss der Herbstversammlung vorgelegt werden. Aus diesem Programm müssen alle Daten, die für die LV-Meisterschaft bindend sind, hervorgehen.
4. Preisrichter
Die Preisrichter für alle Sparten werden von den Fachgruppenleitern verpflichtet. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Entfernungen nicht zu weit sind und Fahrgemeinschaften gebildet
werden können.
5 Anmeldung
5.1 Zur Teilnahme an der LV-Meisterschaft hat der Züchter eine verbindliche Anmeldung auf dem vom LV vorgegebenen Anmeldeformular termingerecht an den jeweiligen Spartenleiter zu senden.
5.2 Mit der Anmeldung wird die Abnahme des Ausstellungskatalogs zur Pflicht.
5.3 Vögel, die aufgrund einer unvollständigen oder fehlerhaften Anmeldung nicht zu bestimmen und zuzuordnen sind, werden zu Sondergruppen zusammengefasst und einer Bewertung unterzogen. Bei entsprechendem Prädikat können sie mit einem Ehrenpreis bedacht werden, konkurrieren aber nicht um DKB- und Verbandsmedaillen.
5.4 Im Gegensatz zu Punkt 5.2 verbleiben mit unrichtigen Klassen gemeldete Vögel in der vom Aussteller genannten Klasse ımd werden mit dem Vermerk FK (falsche Klasse) disqualifiziert.
5.5 Die Fachgruppenleiter sollen bestrebt sein, bei der Einlieferung und im Beisein des Züchters Fehler zu beheben, sofern dies vertretbar und organisatorisch noch möglich ist..
6. Einlieferungl Standgeld
6.1 Die Einlieferung sämtlicher Bewertungsvögel hat zu den in der Einladung angegebenen Zeiten zu erfolgen.
6.2 Bei der Einlieferung ist das festgesetzte Stand- und Kataloggeld (Pflichtkatalog) zu entrichten. Nichteiulieferung von Vögeln entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
6.3 Sittiche ımd Papageien aus einem seuchen- oder ansteckııngsverdächtigen Bestand dürfen unter keinen Umständen eingeliefert bzw. in die Ausstellungsıäume gebracht werden.
7. Käfige
7.1 Die Vögel dürfen nur in den jeweils vorgeschriebenen Käfigen mit den vorgegebenen Näpfen und Trinkröhrchen sowie Kartenhaltern ausgestellt werden.
7.2 Unsaubere und von der Originalbauart abweichende Käfige sollen bereits bei der Einlieferung von der Annahme unter Hinzuziehung des Fachguppenleiters zurückgewiesen werden. Darüber hinaus haben die Preisrichter das Recht, solche Käfige von der Bewertung auszuschließen.
8. Fußringe
8.1 Fußringe anderer Vogelzuchtverbände werden anerkannt, wenn diese den festgelegten DKB-Vorschriften entsprechen und unsere Ringe von diesen Verbänden ebenfalls anerkannt werden.
8.2 Zur Schau gestellte Kollektionen oder Paare müssen einheitliche Ringe des gleichen Jahrgangs tragen. Eine unterschiedliche Beringung gilt als unerlaubte Kennzeichnung und führt zur Disqualifızierung.
8.3 Die Fußringkontrolle muss direkt im Anschluss an die Bewertung vorgenommen werden.
9. Bewertungsablauf
Der Bewertungsablauf ist vomjeweiligen Fachgruppenleiter zu organisieren. Einzelheiten sind in den Ausstellungsrichtlinien der Fachgruppen enthalten.
10. Versorgung
10.1 Vom Ausrichter sind alle Vögel ausreichend mit Wasser und gegebenenfalls Futter zu versorgen.
10.2 Züchter, die ihre Vögel mit einem Spezialfiıtter füttern, müssen dieses in einem mit ihrem Namen gekennzeichneten Behälter bei der Einlieferung mit abgeben.
11. Preisvergabe
11.1 Der LV vergibt Ehrenpreise und Medaillen jeweils mit Urkunden an die Preisträger.
11.2 Eine Preisvergabe kann unterbleiben, wenn in einer vollen Schauklasse nicht ein vorher festgelegtes Mindestprädikat erreicht wird.
11.3 Für die Preisverteilung sind die Fachgruppenleiter verantwortlich.
12. Schaubericht
Nach Beendigung der LV-Meisterschaft ist dem 1. Vorsitzenden vom Ausstellungsleiter ein genauer Bericht über den Verlauf der LV-Meisterschaft zu geben.
13. Fachgruppen - Richtlinien
Jede Fachgruppe gibt sich eine ihre Eigenheiten berücksichtigende, ergänzende Ausstellungsrichtlinie.
14. Aktualisierung
Die Ausstellungsordnung wird gemäß den von den LV-Versammlungen gefassten Beschlüssen regehnäßig aktualisiert.
Diese überarbeitete Ausstellungsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Jahreshauptversammlung aın 03.04.2005 in Kraft.
Waltraut Bierwagen - Heinz Eckhardt
1. Schriftführerin - 1. Vorsitzender